Eingangsformel - Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (57. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2319 (Nr. 60); Geltung ab 03.01.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 8 und mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 BGBl. I S. 1770 verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/59/EU der Kommission vom 13. Mai 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 125 vom 14.5.2011, S. 17).



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