Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwVNB 2011 k.a.Abk.)

B. v. 28.11.2011 BGBl. I S. 2370 (Nr. 61); Geltung ab 01.11.2011
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. November 2011 TrinkwV Eingangsformel, § 3, § 10, § 15, § 18, § 21

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 3. Mai 2011 (BGBl. I S. 748, 2062) wird nachstehend der Wortlaut der Trinkwasserverordnung in der vom 1. November 2011 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Verordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959),

2.
den am 28. November 2003 in Kraft getretenen Artikel 263 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304),

3.
den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 363 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),

4.
den am 1. November 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und historische Fassungen siehe Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)

Der Bundesminister für Gesundheit

D.
Bahr



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