Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (4. LMEVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe d, e und f Doppelbuchstabe bb, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1, und Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

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*)
Artikel 1 Nummer 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung des Artikels 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen (ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/104/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 352) geändert worden ist.



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