Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 664
Artikel 1 BPolLVuaÄndV Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung ... a) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 12a Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten". ... „Absatz 1 Nummer 1 oder 4" ersetzt. 6. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Altershöchstgrenze für die ... ersetzt. 6. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „ § 12a Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9956/v238177.htm