Artikel 3 - Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BPolLVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408 (Nr. 61); Geltung ab 07.12.2011, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 7. Dezember 2011 BPolLV mWv. 1. Januar 2015 BPolLV § 16

(1) Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bundespolizei-Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2003 (BGBl. I S. 143), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Juni 2009 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 1 § 16 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Dezember 2011.



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