Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 10 Absatz 1a des Stromsteuergesetzes (StromStG10Bek k.a.Abk.)

B. v. 01.12.2011 BGBl. I S. 2423 (Nr. 61)
Geltung ab 07.12.2011; FNA: 612-30-2-2 Verbrauchsteuern und Monopole
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 7. Dezember 2011 StromStG § 10

Nach § 10 Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Bundesregierung die nach § 10 Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b des Stromsteuergesetzes erforderliche Feststellung am 30. November 2011 getroffen hat und dass der Erlass, die Erstattung und die Vergütung der Steuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes damit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt werden.

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Dietmar Jakobs



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