interne Verweise§ 4 SchHaltHygV Anforderungen an die Freilandhaltung (vom 01.05.2014) ... Tierhalter in Freilandhaltungen haben die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 4 zu halten. (2) Zusätzlich zu den Anforderungen des Absatzes 1 haben Tierhalter ... Genehmigung ist vorbehaltlich des Satzes 3 zu erteilen, wenn die Anforderungen der Anlage 4 Abschnitt I und bei Betrieben nach Absatz 2 zusätzlich die Anforderungen nach Anlage 5 ... wenn 1. eine Freilandhaltung nicht so betrieben wird, daß die sich aus Anlage 4 Abschnitt II und III oder bei Betrieben nach Absatz 2 die sich aus Anlage 5 Abschnitt II und III ...
§ 7 SchHaltHygV Tierärztliche Bestandsbetreuung (vom 05.04.2017) ... insbesondere auf Anzeichen einer Tierseuche; dies hat bei Beständen, für die Anlagen 2 bis 5 gelten, regelmäßig - mindestens jedoch zweimal im Jahr oder einmal je ...
§ 11 SchHaltHygV Anordnungsbefugnis (vom 01.05.2014) ... soweit die Schweine nicht nach dem für die jeweilige Schweinehaltung in den Anlagen 1 bis 5 vorgesehenen Anforderungen gehalten werden, 3. das Verbringen von Schweinen ...
Anlage 6 SchHaltHygV (zu § 8 Abs. 2) Grenzwerte für besondere Untersuchungen (vom 01.01.2015) ... Gehäuft treten Kümmerer auf a) in Betrieben gemäß Anlage 2 und 4 , wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 15 Tiere betroffen sind, ... innerhalb von sieben Tagen a) in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 2 oder 4 erfüllen müssen, mehr als 10 v.H., wenigstens jedoch aa) im Falle von Mast- ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung ... soweit die Schweine nicht nach dem für die jeweilige Schweinehaltung in den Anlagen 1 bis 5 vorgesehenen Anforderungen gehalten werden, 3. das Verbringen von Schweinen ... „Tierbesitzer" durch das Wort „Tierhalter" ersetzt. 14. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt I wird wie folgt geändert: ...
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2461
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