Zitierungen von Anlage 5 SchHaltHygV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 SchHaltHygV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchHaltHygV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SchHaltHygV Anforderungen an die Freilandhaltung (vom 01.05.2014)
... die mehr als 100 Sauenplätze haben, die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 5 zu halten. (3) Der Betrieb einer Freilandhaltung bedarf der Genehmigung durch ... Anlage 4 Abschnitt I und bei Betrieben nach Absatz 2 zusätzlich die Anforderungen nach Anlage 5 Abschnitt I erfüllt sind. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der Betrieb in ... die sich aus Anlage 4 Abschnitt II und III oder bei Betrieben nach Absatz 2 die sich aus Anlage 5 Abschnitt II und III ergebenden Anforderungen erfüllt werden, oder 2. der Betrieb ...
§ 7 SchHaltHygV Tierärztliche Bestandsbetreuung (vom 05.04.2017)
... auf Anzeichen einer Tierseuche; dies hat bei Beständen, für die Anlagen 2 bis 5 gelten, regelmäßig - mindestens jedoch zweimal im Jahr oder einmal je Mastdurchgang - ...
§ 11 SchHaltHygV Anordnungsbefugnis (vom 01.05.2014)
... soweit die Schweine nicht nach dem für die jeweilige Schweinehaltung in den Anlagen 1 bis 5 vorgesehenen Anforderungen gehalten werden, 3. das Verbringen von Schweinen ...
Anlage 6 SchHaltHygV (zu § 8 Abs. 2) Grenzwerte für besondere Untersuchungen (vom 01.01.2015)
... mehr als 15 Tiere betroffen sind, b) in Betrieben gemäß Anlage 3 und 5 , wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 7 v.H. oder mehr als 30 ... oder Vermehrung drei Tiere, b) in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 3 oder 5 erfüllen müssen, mehr als 10 v.H., wenigstens jedoch 30 Tiere Fieber ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... soweit die Schweine nicht nach dem für die jeweilige Schweinehaltung in den Anlagen 1 bis 5 vorgesehenen Anforderungen gehalten werden, 3. das Verbringen von Schweinen ... „Tierbesitzer" durch das Wort „Tierhalter" ersetzt. 15. In Anlage 5 Abschnitt II Nummer 2 wird das Wort „Tierbesitzern" durch das Wort ...


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