Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 - ERP-WPG 2012 k.a.Abk.)

G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2465 (Nr. 63)
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Schlussformel
Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012, der diesem Gesetz beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

491.528.000
Euro

festgestellt.

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§ 2


§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

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§ 3


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

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§ 4


§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1.116 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

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§ 5


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

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§ 6



Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2013.

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§ 7



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Philipp Rösler

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

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Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2010
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kap. 1 Investitionsfinanzierung

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2012
1.000 €
Betrag
für
2011
1.000 €
Ist-Ergebnis
2010
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
Ausgaben
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen eingesetzt.
29.100 17.100 15.939

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 6,15 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen 3.400 Mio. €
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften
100 Mio. €
d) Innovationen 1.000 Mio. €
e) Exportfinanzierung 1.200 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für
neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 682 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung
im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom-
menen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste-
henden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe,
dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs-
kosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt-
schaftsplan auszuweisen.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 130 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2013 bis zu 14,3 Mio. €
Jahr 2014 bis zu 14,3 Mio. €
Jahr 2015 bis zu 14,3 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 87,1 Mio. €
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2011.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 1.054,2 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2013 bis zu 210,9 Mio. €
Jahr 2014 bis zu 185,5 Mio. €
Jahr 2015 bis zu 159,8 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 498,0 Mio. €
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds
mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von
haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture
Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzanin-
kapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) be-
trägt zum 31. Dezember 2010 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. De-
zember 2010 rund 120 Mio. € ausgezahlt. Weitere Kooperationspro-
jekte sind der Mikrokreditfonds, eine Mikromezzaninfazilität, der ERP-
Startfonds, Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsge-
sellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 497 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2013 bis zu 100 Mio. €
Jahr 2014 bis zu 100 Mio. €
Jahr 2015 bis zu 97 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 200 Mio. €
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-
me, und zwar
- 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-
denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-
europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-
möglicht wird,
- 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-
gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in
den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. £ zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship
Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-
amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen
Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort
und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland
und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Die-
ses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit
dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den
Jahren 2013 bis 2016, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten
geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2010 rund 763 Mio. €.
  



Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
292.400 T€
Jahr 2013 bis zu 44.000 T€
Jahr 2014 bis zu 48.800 T€
Jahr 2015 bis zu 44.200 T€
in künftigen Haushaltsjahren 155.400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01
und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Einsparungen bei den
Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden.
682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-
derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
73.100 101.900 200.521
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
130.000 T€
Jahr 2013 bis zu 14.300 T€
Jahr 2014 bis zu 14.300 T€
Jahr 2015 bis zu 14.300 T€
in künftigen Haushaltsjahren 87.100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
683 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei
Titel 892 01.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2011 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
221.400 202.400 104.940
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
1.054.200 T€
Jahr 2013 bis zu 210.900 T€
Jahr 2014 bis zu 185.500 T€
Jahr 2015 bis zu 159.800 T€
in künftigen Haushaltsjahren 498.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
682 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei
Titel 892 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in
Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende
100.000 85.000 29.691
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
497.000 T€
Jahr 2013 bis zu 100.000 T€
Jahr 2014 bis zu 100.000 T€
Jahr 2015 bis zu 97.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 200.000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie
langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-
nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
2.600 2.600 2.476
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 1.972
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2013 bis zu 1.500 T€
Jahr 2014 bis zu 1.300 T€
Jahr 2015 bis zu 1.300 T€
in künftigen Haushaltsjahren 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet
werden.
1.000 1.000 0
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 430.800 413.600  
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse 6.200 6.200  
Ausgaben für Investitionen 424.600 407.400  
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 430.800 413.600  


Kap. 2 Sonstige Ausgaben

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2012
1.000 €
Betrag
für
2011
1.000 €
Ist-Ergebnis
2010
1.000 €
Erläuterungen
123456
Sonstige Ausgaben
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
750750367

Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-
mögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-
den.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-
gungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe-
reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-
substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben
durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-
haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000 23
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50500
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012   0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 58.928 132.713 36.525
 Summe Sonstige Ausgaben 60.728 134.513  
Abschluss
Sonstige Ausgaben 60.728 134.513  
Zinskosten -- 
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 60.728 134.513  



Kap. 3 Einnahmen

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2012
1.000 €
Betrag
für
2011
1.000 €
Ist-Ergebnis
2010
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen   79

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung KfW-Förderrücklage 205.204 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital 146.096 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 49.941 T€
d) Sonstige 110 T€
Summe 401.351 T€
Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 329,8 Mio. € für Förder-
maßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-
schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in
der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonderver-
mögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund
40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens
am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-
geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-
sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-
vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin/IBB 94 T€
Unternehmen 29.983 T€
Summe 30.077 T€
Zu Tit. 129 01
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben in Kapitel 1. Dieser
Titel wird so lange als Leertitel geführt, wie die übrigen Einnahmen aus-
reichen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan-
zierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah-
men des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im
Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge-
währten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder-
vermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im
ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich
um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.



141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen   0
162 01-691 Erträge aus Vermögen 401.351 406.813 501.236
182 01-691 Tilgung von Darlehen 30.077 32.663 28.378
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.
-52.337 29.691
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
60.100 56.300 55.920
a) ERP-Innovationsprogramm: 42.780 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den
Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-
zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen) sowie des ERP-
Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW --0
 Gesamteinnahmen 491.528 548.113  
Abschluss
Verwaltungseinnahmen -  
Übrige Einnahmen 491.528 548.113  
Gesamteinnahmen 491.528 548.113  



Abschluss

Kap. Bezeichnung Einnahmen
1.000 €
Ausgaben
1.000 €
davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
401.351 491.528 60.728 -6.200 424.600
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
90.177      
491.528 491.528 60.728  6.200 424.600


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2012
a) Bis einschl.
31.12.2010
eingegangene
Verpflichtungen
b) VE 2011
c) VE 2012
davon fällig
2013201420152016 ff.
in Mio. €
1 23 4567
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Exportfinanzierung
29,1 a)-----
b)-----
c)292,40044,00048,80044,200155,400
682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung 73,1 -----
683 01 Förderkosten 221,4 a)-----
b)-----
c)1.054,200 210,900185,500159,800498,000
682 02 Kooperationsprojekte 100 a)93,000---93,000
b)100,00025,00025,00025,00025,000
c)497,000100,000100,00097,000200,000
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung von Informationsreisen
2,6 a)0,5200,520---
b)6,2402,0802,6001,560-
c)-----
681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen
des Deutschen Programms für trans-
atlantische Begegnung
3,6 a)1,5401,1150,2750,150-
b)5,1001,5001,3001,3001,000
c)5,100-1,5001,3002,300
Summe 429,8 a)95,0601,6350,2750,15093,000
b)111,34028,58028,90027,86026,000
c)1.848,700 354,900335,800302,300855,700
  2.055,100 385,115364,975330,310974,700


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2010


Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen


Aktiva:

Stand
am 31.12.2010
Stand
am 31.12.2009
A. Bankguthaben 1.766.330.075 1.714.197.208
KfW-Nachrangdarlehen 3.246.588.990 3.246.588.990
B.Darlehensforderungen 132.308.480 113.164.855
C. Sonstige Forderungen 38.078.719 113.181
1. Zins- und Provisionsforderungen 38.058.198 50.266
2. Tilgungsforderungen 20.522 62.915
D. Beteiligungen  
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331 1.082.876.331
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 977.034.530 892.828.078
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000 1.000.000.000
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731 614.280.731
5. Erträge aus Kapitalrücklage 429.589.841 177.669.158
6. ERP-Förderrücklage 4.650.000.000 4.650.000.000
7. Gesetzliche Rücklage der KfW 603.096.122 516.613.234
8. Sondergewinnrücklage 0105.622.355
  14.540.183.820 14.113.954.120


Passiva:

Stand
am 31.12.2010
Stand
am 31.12.2009
A. Rückstellungen 380.000.000 274.377.645
Vermögensabsicherung  
B.Verbindlichkeiten 036.524.842
C.Vermögen 14.160.183.820 13.803.051.633
  14.540.183.820 14.113.954.120
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 1.035.000.000 616.000.000


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


In 2010 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Zusagevolumen von rd. 3,1 Mrd. EUR generiert, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 321,4 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010 wie folgt vergütet:

 
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,68 %. Die Erträge in Höhe von 217,7 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2010 verwendet.

• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 103,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlast des ERP-SV verwendet.

Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 42,4 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,4 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-SV (38,1 Mio. EUR) gutgeschrieben.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2010 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.



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