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§ 8a - Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.06.2012, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 4110-11 Börsenvorschriften
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§ 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts



Ein Verkaufsprospekt ist nach seiner Billigung zwölf Monate lang für öffentliche Angebote gültig, sofern er um die nach § 11 erforderlichen Nachträge ergänzt wird.





 

Frühere Fassungen von § 8a VermAnlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.07.2015Artikel 2 Kleinanlegerschutzgesetz
vom 03.07.2015 BGBl. I S. 1114

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8a VermAnlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a VermAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VermAnlG Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen (vom 26.06.2021)
... Die §§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4 dieses ...
§ 2a VermAnlG Befreiungen für Schwarmfinanzierungen (vom 16.08.2021)
... Die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17 ...
§ 2b VermAnlG Befreiungen für soziale Projekte (vom 22.08.2017)
... Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, 18 ...
§ 2c VermAnlG Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften (vom 22.08.2017)
... Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, die §§ 13 bis 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 7, § 19 ...
§ 18 VermAnlG Untersagung des öffentlichen Angebots (vom 16.08.2021)
... der Anbieter entgegen § 6 keinen Verkaufsprospekt veröffentlicht hat oder dieser nach § 8a nicht mehr gültig ist, 3. der Verkaufsprospekt nicht die Angaben enthält, die ...
§ 19 VermAnlG Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt (vom 15.12.2023)
... der Pflichten und Verbote nach den §§ 2a, 2b, 5a, 5b, 5c, 6 und 8 Absatz 1, den §§ 8a bis 13 und 14 Absatz 1 und § 15 zu überwachen, 2. zu prüfen, ob der ...
§ 26b VermAnlG Bekanntmachung von Maßnahmen (vom 10.07.2015)
... Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde oder c) der Verkaufsprospekt nach § 8a nicht mehr gültig ist oder 2. entgegen § 8 ein Verkaufsprospekt vor dessen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 10 1. FiMaNoG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  2. In § 2 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz ... 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" ersetzt. ...
Artikel 11 1. FiMaNoG Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... In § 2 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die ... 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4" ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  d) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts". e) Nach der Angabe zu § 10 wird ... 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen (1) Die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, 18 ... Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, 18 ... Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, die §§ 13 bis 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 7, § 19 ... widerspruchsfrei dargestellt werden." 9. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts Ein ... 9. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „ § 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts Ein Verkaufsprospekt ist nach seiner Billigung ... der Anbieter entgegen § 6 keinen Verkaufsprospekt veröffentlicht hat oder dieser nach § 8a nicht mehr gültig ist, 3. der Verkaufsprospekt nicht die Angaben enthält, ... die Einhaltung der Pflichten und Verbote nach den §§ 5a, 5b, 6 und 8 Absatz 1, den §§ 8a bis 13 und 14 Absatz 1 und § 15 zu überwachen oder 2. zu prüfen, ob ... 6 kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde oder c) der Verkaufsprospekt nach § 8a nicht mehr gültig ist oder 2. entgegen § 8 ein Verkaufsprospekt vor dessen ...