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Zitierungen von § 29 VermAnlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 VermAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26c VermAnlG Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen (vom 10.07.2015)
... Die Bundesanstalt macht Bußgeldentscheidungen nach § 29 unverzüglich nach Rechtskraft auf ihrer Internetseite bekannt, wenn dies unter Abwägung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 6 EUProspVOAnpG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 4 Absatz 3l" durch die Angabe „§ 10 Absatz 1" ersetzt. 4. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 5 ZAGEG 2018 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 6" durch die Wörter „§ 13 Absatz 4 Satz 1" ersetzt. 12. § 29 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 1 ...

Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 5 2. EUProspVOAnpG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... „§ 13" die Angabe „oder § 13a" eingefügt. 7. § 29 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Wörter „entgegen ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 AnlSchStG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe." 21. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  (1) Die Bundesanstalt macht Bußgeldentscheidungen nach § 29 unverzüglich nach Rechtskraft auf ihrer Internetseite bekannt, wenn dies unter Abwägung ... zu löschen." 27. Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5. 28. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
 
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