interne Verweise§ 29 VermAnlG Allgemeine Bußgeldvorschriften (vom 16.08.2021) ... der Aktualisierung im Vermögensanlagen-Informationsblatt nicht nennt, 7a. entgegen § 13a Absatz 1 Satz 1 ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig veröffentlicht, 7b. entgegen § 13a Absatz 1 Satz 2 die aktuelle Fassung des Vermögensanlagen-Informationsblatts nicht oder nicht für die ... oder nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer bereithält, 7c. entgegen § 13a Absatz 2 das Vermögensanlagen-Informationsblatt nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 6 EUProspVOAnpG Änderung des Vermögensanlagengesetzes ... unverzüglich zum Zweck der Hinterlegung zu übermitteln und gemäß § 13a zu veröffentlichen und bereitzuhalten." 2. § 13a wird wie folgt ... und gemäß § 13a zu veröffentlichen und bereitzuhalten." 2. § 13a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 5 ZAGEG 2018 Änderung des Vermögensanlagengesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 13a Frist und Form der Veröffentlichung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts". ... aktualisierte Fassung des Vermögensanlagen-Informationsblatts ist gemäß § 13a auf der Internetseite des Anbieters zu veröffentlichen und muss bei den im Verkaufsprospekt ... f) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 5. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Frist und Form der Veröffentlichung eines ... 8. 5. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „ § 13a Frist und Form der Veröffentlichung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts ...
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 AnlSchStG Änderung des Vermögensanlagengesetzes ... die Wörter „des Anbieters" und ein Komma eingefügt. 12. § 13a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert ... b) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. der Anbieter entgegen § 13 oder § 13a kein Vermögensanlagen-Informationsblatt hinterlegt und veröffentlicht hat, oder der ... Nummer 7 werden die folgenden Nummern 7a bis 7c eingefügt: „7a. entgegen § 13a Absatz 1 Satz 1 ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in ... der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig veröffentlicht, 7b. entgegen § 13a Absatz 1 Satz 2 die aktuelle Fassung des Vermögensanlagen-Informationsblatts nicht oder nicht für die ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer bereithält, 7c. entgegen § 13a Absatz 2 das Vermögensanlagen-Informationsblatt nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
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