Artikel 19 - Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (VermAnlGEG k.a.Abk.)

Artikel 19 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes


Artikel 19 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2011 FinDAG § 15

§ 15 Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2427) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 17 Absatz 4 und 5," gestrichen.

2.
In Nummer 9 wird am Ende das Komma gestrichen und das Wort „oder" angefügt.

3.
In Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb werden am Ende das Komma und das Wort „oder" gestrichen.

4.
Nummer 11 wird aufgehoben.

5.
In dem Satzteil nach Nummer 10 werden die Wörter „Nummern 1, 2, 4, 7, 9, 10 und 11" durch die Wörter „Nummern 1, 2, 4, 7, 9 und 10" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 VermAnlGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 VermAnlGEG Inkrafttreten
... und Nummer 9, Artikel 5 Nummer 6 und Nummer 9 § 34g und Artikel 7 Nummer 2 sowie die Artikel 19 bis 21, 24 und 25 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 22 tritt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2 FinStabGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed