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Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes (3. GräbGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Gräbergesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. GräbGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. GräbGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gräbergesetzes
B. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 98
Bekanntmachung GräbGNB
... Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2507) wird nachstehend der Wortlaut des ...