§ 19 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Frühere Fassungen von § 19 BQFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 3 FachKrEG Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ... Rahmen anderer Verfahren oder durch Rechtsvorschrift bereits festgestellt ist." 5. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Ausschluss abweichenden Landesrechts ... bereits festgestellt ist." 5. § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Ausschluss abweichenden Landesrechts Von den in § 5 Absatz 1, 3, 4 und 6, in ...
Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2572
Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2702
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
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