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Artikel 8 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 BRAO § 4

Dem § 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BQFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BQFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Artikel 2 PartGGuaÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... durch Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) und durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt ...