Die
Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch Artikel
18 des Gesetzes vom
22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 131h folgende Angabe eingefügt:
„Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes § 131i".
- 2.
- In § 131g Absatz 1 werden die Wörter „Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der" durch die Wörter „Eine Person, die" und die Wörter „wenn er" durch die Wörter „wenn sie" ersetzt.
- 3.
- Nach § 131h wird folgender § 131i eingefügt:
„§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung."
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1805