Artikel 61 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)

Artikel 61 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Artikel 61 ändert mWv. 1. April 2012 StVZO Anlage VIIIb

Der Nummer 3.7 der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden."



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