Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VergRVÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Vergabeverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2011 VgV § 1

Dem § 1 der Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2011 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

 
„(3) Diese Verordnung gilt nicht für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge im Sinne des § 99 Absatz 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen."



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VergRVÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VergRVÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
V. v. 14.03.2012 BGBl. I S. 488
Artikel 1 5. VgVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, wird wie folgt ...