interne Verweise§ 6 InsStatG Übergangsregelung (vom 01.01.2022) ... nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu übermitteln. (3) Die Amtsgerichte sind nach § 4c Absatz 1 auskunftspflichtig bezüglich der Angaben, die sich auf Restrukturierungssachen beziehen, in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 9 SanInsFoG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes ... b bis e" ersetzt. 6. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4c eingefügt: „§ 4a Erhebungsmerkmale in Restrukturierungssachen ... eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung. § 4c Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft in Restrukturierungssachen (1) Für ... § 6 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Amtsgerichte sind nach § 4c Absatz 1 auskunftspflichtig bezüglich der Angaben, die sich auf Restrukturierungssachen beziehen, in ...
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