Artikel 7 - Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (InsOuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2582, 2800 (Nr. 64); Geltung ab 01.03.2012, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 7 Gesetz über die Insolvenzstatistik


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 InsStatG

(gesamter Text siehe Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 InsOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 InsOuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. März 2012 in ...


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