Artikel 6 - Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)

Artikel 6 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 SolzG 1995 § 3, § 6

Das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 2a Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei der Anwendung des § 39b des Einkommensteuergesetzes für die Ermittlung des Solidaritätszuschlages ist die als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildete Zahl der Kinderfreibeträge maßgebend."

2.
Dem § 6 wird folgender Absatz 13 angefügt:

„(13) § 3 Absatz 2a Satz 2 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 6 BeitrRLUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BeitrRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeitrRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995)
neugefasst durch durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4130; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
§ 6 SolzG 1995 Anwendungsvorschrift (vom 01.01.2024)
... des Steuerpflichtigen auswirkt. (13) § 3 Absatz 2a Satz 2 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592 ) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. (14) § ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 3 KiGAnhG 2015 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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