Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen und zur Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (PflVSumAnpV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2628 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2012
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Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

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des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 296 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie

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des § 4 Absatz 2 Satz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833) neu gefasst worden ist, das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Stellungnahme der Europäischen Kommission (ABl. C 332 vom 9.12.2010, S. 1).



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