Artikel 1 - Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen und zur Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (PflVSumAnpV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2628 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2012
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Artikel 1 Änderung der Anlage zu § 4 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 PflVG Anlage

In Nummer 1 Buchstabe b der Anlage des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 9 Satz 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833) geändert worden ist, werden die Wörter „eine Million Euro" durch die Angabe „1.120.000 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen und zur Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PflVSumAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflVSumAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel PflVSumAnpV
... dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: --- *) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Stellungnahme der Europäischen Kommission (ABl. C ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932, 2584
Artikel 3 VVGuaÄndG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... Pflichtversicherungsgesetz vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2628) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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