Zweite Verordnung zur Änderung der Markenverordnung (2. MarkenVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2629 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2012
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Markenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 65 Absatz 1 Nummer 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2010 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:

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Artikel 1 Änderung der Markenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 MarkenV Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3

Die Anlagen 1, 2 und 3 zur Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang*) zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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*)
Der Anhang wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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Schlussformel



Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts

Rudloff-Schäffer



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