Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse (EGObstGemÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2011 BanQNormV § 1, § 6

Die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen vom 17. Juni 1996 (BGBl. I S. 857), die durch Artikel 33 des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

2.
In § 6 werden die Wörter „Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen (ABl. EG Nr. L 47 S. 1)" durch die Wörter „Artikel 113 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine einheitliche GMO (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EGObstGemÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGObstGemÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
V. v. 20.03.2014 BGBl. I S. 269
Artikel 2 EUObstGVuaÄndV Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
... für Bananen vom 17. Juni 1996 (BGBl. I S. 857), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2630) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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