Buzer.de kann Sie über jede Gesetzesänderung per Email informieren. Somit entfällt die eigene Recherche, ob, wann und welche Vorschriften verkündet oder in Kraft getreten sind (
). Sie können das zu überwachende Paket an Vorschriften individuell zusammenstellen (Titel oder Sachbereiche), bestimmte Vorschriften ausdrücklich ausschließen oder sämtliche Vorschriften überwachen.
Buzer.de umfasst nahezu das gesamte Bundesrecht, wird tagesaktuell konsolidiert und stellt jede Änderung als Synopse dar. Alle Angebote auf buzer.de stehen jedermann ohne Kosten zur Verfügung.
Was bietet dieser Dienst?Dieser Dienst informiert Sie per Mail über Gesetzesänderungen und sämtliche Verkündungen zum Bundesrecht Teil I. Sie können die Information auf einzelne Titel oder Sachgebiete einschränken.
Was ist Inhalt der Mail?Die Mail enthält bei in Kraft tretenden Änderungen eine Auflistung der geänderten Titel jeweils mit Link zur Synopse der Änderungen. Daneben werden separat neu verkündete Aufhebungen, neue Stammtitel und später in Kraft tretende Änderungen aufgelistet. Soweit Sie Filter definiert haben, erhalten Sie nur Informationen passend zu Ihrer Auswahl.
Wie abonniere ich einen bestimmten Titel?Nutzen Sie die normale Suchfunktion um den Titel von Interesse aufzurufen. In der normalen Gesetzesansicht wird dann oben rechts, unterhalb der Suchleiste, ein Link "
Mail bei Änderungen 
" angezeigt. Klicken Sie auf diesen Link.
Bestätigen Sie die Auswahl durch Klick auf den Knopf "Auswahl speichern". Der ausgewählte Titel wird daraufhin weiter unten in der Liste "Filter Einzeltitel" angezeigt. Dazu wird automatisch der Sachbereich des Titels abonniert. Der Sachbereich wird weiter unten in der Liste "Filter Sachbereiche" angezeigt.
Was meint Titel?Der Begriff Titel bezeichnet hier immer ein Stammgesetz oder eine Stammverordnung, z.B. die ZPO, das BGB oder die StVO.
Warum sollte ich Sachbereiche/-gebiete abonnieren?Durch das Abonnement eines Sachbereiches überwachen Sie automatisch alle Gesetze und Verordnungen dieses Sachbereichs ohne diese Titel einzeln auszuwählen. Daraus ergibt sich auch der Vorteil, dass in der Zukunft neue erlassene Vorschriften automatisch überwacht werden, ohne dass Sie dazu nochmal tätig werden müssen.
Was sind Sachbereiche/-gebiete?Jeder Stammtitel erhält vom BMJ eine eindeutige Nummer (FNA-Nummer). Der Teil bis zum ersten Bindestrich ist die Sachgebietsnummer. Der Rest der Nummer ist das individuelle Kennzeichen der jeweiligen Vorschrift. Thematisch verwandte Vorschriften beginnen mit derselben Sachgebietsnummer. Die FNA-Nummer von Verordnungen beginnen oft mit der kompletten FNA-Nummer des ermächtigenden Gesetzes, d.h. die FNA der Verordnung enhält das Sachgebiet und das ermächtigende Gesetz selbst.
Die Sachgebietsnummer ist hierarchisch aufgebaut. Das Abonnement eines Sachgebiets schließt automatisch auch alle Titel untergeordneter Sachgebiete ein. Untergeordete Sachgebiete - besser deren Titel - können ausgeschlossen werden (siehe "Wozu soll ich Ausschlüsse anlegen?").
Auf der Seite werden die Begriffe "Sachgebiet" und "Sachbereich" verwendet. Beide Begriffe meinen dasselbe.
Wie abonniere ich ein Sachbereich/-gebiet?Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie abonnieren einen Titel. Dabei wird Ihnen automatisch der Sachbereich des Titels mit vorgeschlagen (siehe "Wie abonniere ich einen bestimmten Titel?).
2. Sie wählen links im Hauptmenü den Punkt "Sachgebiete" und navigieren zu dem Sachgebiet von Interesse. Dort findet sich jeweils im zweiten Absatz ein Link "jetzt abonnieren. Klicken Sie diesen Link und bestätigen Sie auf der folgenden Seite Ihre Auswahl durch Klick auf den Knopf "Auswahl speichern". Danach wird das Sachgebiet weiter unten in der Liste "Filter Sachbereiche" angezeigt.
Wie finde ich das Sachgebiet eines Titels?Unterhalb der Kopfzeile des Titels (Bezeichnung, fett) sind jeweils zwei weitere Zeilen (kleine Schrift) mit Fundstelle und darunter dem Inkrafttreten und der Angabe der
FNA sichtbar. Direkt hinter dieser FNA führt ein Klick auf den Namen des Sachgebietes zur Aufstellung aller Titel des Sachgebietes (
Beispiel).
Wann wird eine Information versendet?Es erfolgt in jedem Fall eine Information wenn es eine neue Verkündung zu einem gewählten Titel oder Sachgebiet gegeben hat. Wenn die Änderungen nicht sofort in Kraft treten, erhalten Sie zum Termin des Inkrafttretens nochmals eine Erinnerungsmail.
Die Mail wird in der Regel am Tage der Verkündung versendet bzw. am letzten Tag vor dem Inkrafttreten sobald die Konsolidierungen vorliegen.
Warum erhalte ich so viele Mails?Der Haken bei "alle Änderungen und Verkündungen" weiter unten auf dieser Seite wurde nicht entfernt.
Entfernen Sie den Haken und speichern Sie die Änderung durch Klick auf "Einstellungen speichern". Wenn Sie diese Änderung erfolgreich gespeichert haben, verschwindet der diesbezügliche rote Hinweistext.
Sie müssen Sachgebiete und/oder Titel abonnieren, sonst werden Sie nach Entfernen des Hakens gar keine Benachrichtigungen erhalten. Es taucht dann eine neuer roter Hinweis auf.
Warum wird mein Filter nicht berücksichtigt?Der Haken bei "alle Änderungen und Verkündungen" weiter unten auf dieser Seite wurde nicht entfernt.
Entfernen Sie den Haken und speichern Sie die Änderung durch Klick auf "Einstellungen speichern". Wenn Sie diese Änderung erfolgreich gespeichert haben, verschwindet der diesbezügliche rote Hinweistext.
Warum wird mein Filter nicht gespeichert?Wenn Sie einen Titel oder Sachbereich über die entsprechenden Links ausgewählt haben, muss diese Auswahl auf der Seite durch Klicken des Knopfes "Auswahl speichern" bestätigt werden.
Wenn das erfolgreich war, werden die Titel und/oder Sachgebiete weiter unten in der Liste "Filter Sachbereiche" und/oder "Filter Einzeltitel" angezeigt.
siehe auch "Warum wird meine Auswahl nicht berücksichtigt?"
Wozu soll ich Ausschlüsse anlegen?Die Sachgebiete sind hierarchisch aufgebaut. Möglicherweise enthält ein Sachgebiet auch einzelne Titel oder Untersachgebiete, über deren Änderungen Sie keine Informationen erhalten wollen. Diese Titel oder Untersachgebiete können dann explizit ausgeschlossen werden.
Ob die Anlage von Ausschlüssen Sinn macht, hängt von Ihrem individuellen Informationsbedürfnis ab. Enthält ein Sachgebiet z.B. 20 Titel und 2 davon sollen ausgeschlossen werden, lohnt die Ausschluss-Funktion: Abo Sachbereich, Auschluss explizit für diese zwei Titel. Interessieren Sie stattdessen aus dem Sachgebiete nur 5 Titel, geht es schneller diese 5 Titel einzeln zu abonnieren und nicht das Sachgebiet mit 15 Ausschlüssen einzurichten.
siehe "Wie definiere ich einen Ausschluss?"
Wie definiere ich einen Ausschluss?Fügen Sie zuerst den auszuschließenden Titel oder Sachbereich zu Ihrer Auswahlliste, so dass Sie ihn in der Tabelle "Filter Sachbereiche" bzw. "Filter Einzeltitel" sehen.
Klicken Sie nun in der Tabellezeile des Titels/Sachgebiets auf das

-Icon. Die Zeile wird nun durchgestrichen angezeigt und die Spalte "Ausschluss" zeigt "ja".
Was ist sonst zu beachten?Buzer dokumentiert nur Bundesrecht. Daraus resultiert, dass Sie keine Informationen zu direkt geltenden Europarechtsnormen oder Landesrecht erhalten werden.
Die versendeten Informationen basieren ausschließlich auf amtlichen Verkündungen - in der Regel im Bundesgesetzblatt Teil I - und werden frühestens am Tage der Verkündung versendet. Sehr oft treten Änderungen am Tage nach der Verkündung in Kraft und sie erhalten über diesen Dienst eine Information zum Inkrafttreten erst am Abend davor. Für größere Produktionsumstellungen o.ä. ist es dann regelmäßig zu spät.
Wie ändere ich meine Emailadresse?Die Änderung Ihrer Email ist leider nicht möglich. Sie können aber jederzeit einen neuen Account mit der neuen Emailadresse anlegen. Den alten Account löschen Sie bitte.
Ich möchte den Dienst nicht mehr nutzen. Wie melde ich mich ab?Zur Löschung eines vorhandenen Accounts melden Sie sich bitte an. Dann finden Sie auf dieser Seite unten Account löschen. Bestätigen Sie dort die Löschung mit Ihren Passwort. Nach Absenden der Seite werden Ihr Account und alle dazu gespeicherten Daten gelöscht sofort. Sie können sich jederzeit wieder neu registrieren.
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