Vorgang - Gesetzgebung
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
19. Wahlperiode
- Bundesregierung
- Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 469/18 (bes.eilbed.))
- Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- Verkündet
- 01.01.2019 (weiteres siehe im BGBl)
- XIX/59
- I003
- 239413
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch Weiterentwicklung der Betreuungsqualität und der Teilhabe an der Kindertagesbetreuung: Qualitätskriterien, Verträge zwischen Bund und Ländern über landesspezifische Bedarfe, Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte, Koordinierung durch Geschäftsstelle beim BMFSFJ, jährliche Berichterstattung zwischen 2020 und 2023 (Monitoringbericht) sowie Gesetzesevaluation nach zwei Jahren; sozialverträgliche Ausgestaltung von Elternbeiträgen sowie Umverteilung der Umsatzsteueranteile für 2019 bis 2022;
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 22 und 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie mehrfache Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Unterstützung des Bundes bei Angebotsausbau und Qualitätssteigerung der Kinderbetreuungseinrichtungen und -angebote sowie zur Gebührenentlastung der Eltern
Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 19. Mai 2017 "Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern – Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz"
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen in den Bereichen Gebührengestaltung und Gebührenentlastung, Förderfähigkeit von Gewaltschutzmaßnahmen sowie Beteiligte an der Konzepterstellung;
Änderung §§ 2 und 3 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz sowie erneute Änderung § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 22 und 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie mehrfache Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Unterstützung des Bundes bei Angebotsausbau und Qualitätssteigerung der Kinderbetreuungseinrichtungen und -angebote sowie zur Gebührenentlastung der Eltern
Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 19. Mai 2017 "Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern – Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz"
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen in den Bereichen Gebührengestaltung und Gebührenentlastung, Förderfähigkeit von Gewaltschutzmaßnahmen sowie Beteiligte an der Konzepterstellung;
Änderung §§ 2 und 3 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz sowie erneute Änderung § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch