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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 1 im Titel AEG

Ein Paragraph bzw. Artikel '1' wurde in diesem Titel 'AEG' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

§ 6g Sonderregelung


§ 6c Ausgleichspflichtiger (1 Treffer)
... Ausgleich nach den §§ 6a und 6b Nr. 1 bis 3 gewährt das Land, in dessen Gebiet der Verkehr betrieben wird; den Ausgleich nach § 6b Nr. 4 gewährt der Bund. Erstreckt sich der Verkehr auch auf das Gebiet eines anderen ...

§ 6e Ermittlung des Ausgleichs, Verfahren (1 Treffer)
... Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, was Ausbildungsverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist, welche Kostenbestandteile bei der ...

§ 6h Ersetzung bundesrechtlicher Vorschriften durch Landesrecht (1 Treffer)
... Länder können mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 die Vorschriften der §§ 6a, 6c, 6e und 6f sowie die Vorschriften, zu deren Erlass § 6e ermächtigt, durch Landesrecht ...

§ 6f Prüfungsbefugnisse (4 Treffer)
... zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen durch Beauftragte die erforderlichen Ermittlungen anstellen, insbesondere 1. Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere nehmen, 2. von den im ...

§ 6a Ausgleichspflicht (16 Treffer)
... Der Eisenbahn ist für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs auf Antrag ein Ausgleich nach Maßgabe des Absatzes 2 zu gewähren, wenn und soweit 1. der Ertrag aus den für ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 6a Ausgleichspflicht (7 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.01.2013
... Der Eisenbahn ist für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs auf Antrag ein Ausgleich nach Maßgabe des Absatzes 2 zu gewähren, wenn und soweit 1. der Ertrag aus den für ...

§ 6a Ausgleichspflicht (7 Treffer), Fassung gültig bis 12.04.2011
... Der Eisenbahn ist für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs auf Antrag ein Ausgleich nach Maßgabe des Absatzes 2 zu gewähren, wenn und soweit 1. der Ertrag aus den für ...

§ 6e Ermittlung des Ausgleichs, Verfahren (1 Treffer), Fassung gültig bis 08.11.2006
... Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, was Ausbildungsverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist, welche Kostenbestandteile bei der ...

§ 6h (neu) , Fassung gültig bis 18.08.2006



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