§ 1 - Bundesbesoldungsgesetz (BBesG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 hat 5 frühere Fassungen und wird in 41 Vorschriften zitiert

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der

1.
Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,

2.
Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,

3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

1.
Grundgehalt,

2.
Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,

3.
Familienzuschlag,

4.
Zulagen,

5.
Vergütungen,

6.
Auslandsbesoldung.

(3) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:

1.
Anwärterbezüge,

2.
vermögenswirksame Leistungen.

(4) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände.


Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. Januar 2013

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Frühere Fassungen von § 1 Bundesbesoldungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013 (20.06.2013)Artikel 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
vom 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
aktuell vorher 22.03.2012Artikel 1 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 15.03.2012 BGBl. I S. 462
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
aktuell vorher 01.07.2010Artikel 2 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuell vorher 01.01.2008 (01.08.2008)Artikel 1 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
vom 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
aktuellvor 01.01.2008 (01.08.2008)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BBesG Anspruch auf Besoldung (vom 12.02.2009)
... soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Die Dienstbezüge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im ... kein Anspruch auf Verzugszinsen. (6) Bei der Berechnung von Bezügen nach § 1 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und ...
§ 17a BBesG Zahlungsweise (vom 01.08.2013)
... die Zahlung der Besoldung nach § 1 Abs. 2 und 3 und von Aufwandsentschädigungen nach § 17 hat der Empfänger auf ...
§ 19a BBesG Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes (vom 01.08.2013)
... sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom ...
§ 19b BBesG Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes (vom 01.01.2020)
... 1 bis 3 gelten entsprechend beim Eintritt eines Richters in ein Dienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 ...
§ 77 BBesG Übergangsvorschriften aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes (vom 01.01.2020)
... zum 31. Dezember 2004 noch nicht erlassen sind, am 1. Januar 2005 im Amt befindlich sind, finden § 1 Abs. 2 Nr. 2 , § 8 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Satz 5, Abs. 4 Satz 1, der 3. Unterabschnitt im 2. Abschnitt, ... eine Erhöhung von Dienstbezügen durch die Gewährung von Zuschüssen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung ist ausgeschlossen. Abweichend von ... der gleichen Hochschule oder einer Berufung an eine andere Hochschule oder auf Antrag des Beamten § 1 Abs. 2 Nr. 2 , § 8 Abs. 3, der 3. Unterabschnitt im 2. Abschnitt, die §§ 43 und 50 und die ...
§ 83 BBesG Übergangsregelung für Ausgleichszulagen (vom 11.01.2017)
... oder des Verlustes einer Amtszulage während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Abs. 1 bis zum 30. Juni 2009 entstanden ist, und in den Fällen des § 2 Abs. 6 des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 47 BeamtVG Übergangsgeld (vom 22.03.2012)
... ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Sechsfache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats. § 5 Abs. 1 ...
§ 48 BeamtVG Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen (vom 01.04.2024)
... neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge ( § 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ) des letzten Monats, jedoch nicht über 4.091 Euro. Dieser Betrag verringert sich um ...
§ 67 BeamtVG Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W (vom 01.01.2023)
... ein Jahr Dienstzeit das Einfache, insgesamt höchstens das Sechsfache der Dienstbezüge ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ) des letzten ...
§ 88 BeamtVG Abfindung
... Stelle der Dienstbezüge, die der Abfindung zugrunde lagen, die Dienstbezüge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Bundesbesoldungsgesetzes nach der Besoldungsgruppe des vor der Abfindung ...

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 39 BBhV Vollstationäre Pflege (vom 01.04.2024)
... erzielten Einnahmen. Einnahmen sind: 1. die Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes , die nach Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften verbleiben, und der ...

Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2831; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 10 EUrlV Abgeltung (vom 14.03.2015)
... des Beamtenverhältnisses. Bruttobesoldung sind die Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes), die während eines Erholungsurlaubs weitergezahlt ...

Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften (PersStruktG - Streitkräfte)
G. v. 30.07.1985 BGBl. I S. 1621; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 PersStruktG - Streitkräfte
... und jedes weiteren Lebensjahrs das Dreifache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, höchstens jedoch das ... des letzten Monats, höchstens jedoch das Achtfache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und 3 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes) aus der ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 37 SVG Übergangsgeld für entlassene Berufssoldaten (vom 09.08.2019)
... ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge ( § 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ), die der Soldat im letzten Monat erhalten hat oder erhalten hätte. § 17 Abs. ...
§ 38 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen (vom 01.01.2023)
... Ruhegehalt einen einmaligen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge ( § 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ) des letzten Monats, jedoch nicht über 4.091 Euro. Dieser Betrag verringert sich um ...
§ 86b SVG Überbrückungsgeld (vom 23.12.2023)
... Das Überbrückungsgeld beträgt die Hälfte der Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes , die der Soldat im letzten Monat vor Zustellung der Entlassungsverfügung erhalten hat oder ...
§ 89a SVG Dienstbezüge (vom 09.08.2019)
... im Sinne der §§ 11 und 12 sind die Dienstbezüge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen. Zu den Dienstbezügen im ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 52 SVG Übergangsgeld für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge ( § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ), die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat erhalten hat oder erhalten hätte. ...
§ 53 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen
... Ruhegehalt einen einmaligen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge ( § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ) des letzten Monats, jedoch nicht über 4.091 Euro. Dieser Betrag verringert sich um ...
§ 104 SVG Dienstbezüge
... im Sinne der §§ 16 und 19 sind die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen. Zu den Dienstbezügen im ...

Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1284; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 37
§ 26 SUrlV Besoldung
... Zur Besoldung im Sinne dieser Verordnung gehören die in § 1 Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Bezüge. (2) ...

THW-Gesetz (THWG)
G. v. 22.01.1990 BGBl. I S. 118; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 3 THWG Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung (vom 02.04.2021)
... entsprechende Anwendung. (7) Bei Einsätzen und Maßnahmen im Ausland ( § 1 Absatz 2 Nummer 2 ) gelten die Vorschriften des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes, § 43 Abs. 1, 2, 5 bis 7, ...

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020)
... Die Rechtsvorschriften der Länder, soweit sie besoldungsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes enthalten, einschließlich des Gesetzes über die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Artikel 1 8. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 31.07.2018)
... der Antragstellung erzielten Einnahmen. Einnahmen sind: 1. die Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes , die nach Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften verbleiben, und der ...

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
Artikel 1 BBVAnpG 2008/2009 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften 71 bis 86". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Abschnitt: (weggefallen) 67 und 68". 2. In § 1 Abs. 2 Nr. 6 wird das Wort „Auslandsdienstbezüge" durch das Wort ... wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „eines der in § 1 Abs. 1 genannten Dienstherren" durch die Wörter „des Bundes" ersetzt. ... anderen Amtes Verringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Abs. 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom ... Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4" durch die Angabe „§ 1 Abs. 3 Nr. 2" ersetzt.  ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4" durch die Angabe „§ 1 Abs. 3 Nr. 2" ersetzt. bb) In Satz 3 werden nach dem Wort „Mittel" ... oder des Verlustes einer Amtszulage während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Abs. 1 bis zum 30. Juni 2009 entstanden ist, und in den Fällen des § 2 Abs. 6 des ... (2) Nicht ruhegehaltfähige, während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Abs. 1 entstandene Ausgleichszulagen nach den bisherigen Vorschriften dieses Gesetzes, die am 30. ...
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... einen einmaligen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, jedoch nicht über ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften verbleibenden Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes mit Ausnahme des kinderbezogenen ...

Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 250
Artikel 6 BBesGuwDRÄndG Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... vor Beendigung des Beamtenverhältnisses. Bruttobesoldung sind die Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes), die während eines Erholungsurlaubs weitergezahlt ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 4 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... (2) Das Überbrückungsgeld beträgt die Hälfte der Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes , die der Soldat im letzten Monat vor Zustellung der Entlassungsverfügung erhalten hat oder ...
Artikel 5 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... (2) Das Überbrückungsgeld beträgt die Hälfte der Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes , die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat vor Zustellung der Entlassungsverfügung ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... Zuschläge, Vergütungen 42 bis 51". 2. Die Überschrift des § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich". 3. § ... 2. Die Überschrift des § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich". 3. § 19a wird durch die folgenden §§ 19a und ... anderen Amtes Verringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom ... sind festzusetzen. (3) Bei Begründung eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 gelten für den Zuschlag für jeden Monat der Gewährung ... (4) Der Zuschlag kann auch bei einem bereits bestehenden Dienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 zur Unterstützung der Besetzung eines Dienstpostens gewährt ...

Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 1 SZWEG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2427) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... 34 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „sowie für sonstige Bezüge nach § 1 Absatz 3 Nummer 2" gestrichen. 5. In § 59 Absatz 2 Satz 2 werden die ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... „Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Regelung durch Gesetz § 3 Anspruch auf ... 1 bis 3 gelten entsprechend beim Eintritt eines Richters in ein Dienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 1." 9. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die ... 40. § 86 wird § 85. 41. In § 1 Absatz 2 Nummer 2, § 8 Absatz 3 und § 32 Satz 3 werden jeweils nach dem Wort ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 7. BBhVÄndV Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... vor Antragstellung erzielten Einkünfte: 1. die Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, die nach Anwendung von Ruhens-, ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 12.12.2012 BGBl. I S. 2657, 3009
Artikel 1 4. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften verbleibenden Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und der Altersteilzeitzuschlag; ausgenommen ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Erste Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung (1. BezAnpÜV)
V. v. 29.08.1991 BGBl. I S. 1868; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 1 1. BezAnpÜV Besoldung
... der sonstigen Bezüge (1) Für die sonstigen Bezüge im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 des Bundesbesoldungsgesetzes für Soldaten mit Anspruch auf monatliche ...

Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2836; aufgehoben durch § 27 V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1284
§ 17 SUrlV Besoldung
... Zur Besoldung im Sinne der Verordnung gehören die in § 1 Abs. 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Dienstbezüge und sonstigen Bezüge. ...

Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV)
neugefasst durch B. v. 27.11.1997 BGBl. I S. 2764; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 48 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 1 2. BesÜV Anwendungsbereich
... sind die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes und die zur Regelung der Besoldung (§ 1 Bundesbesoldungsgesetz) erlassenen besonderen Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit nicht in ...
§ 2 2. BesÜV Bemessung der Dienstbezüge für erstmalig Ernannte
... Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendet werden, betragen die Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes) ab 1. Januar ...
§ 3 2. BesÜV Bemessung der sonstigen Bezüge für erstmalig Ernannte
... Für die sonstigen Bezüge (§ 1 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz) der Beamten, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung nach ...


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