Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.10.2008 aufgehoben

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.1934 RGBl. I S. 1137; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Geltung ab 01.01.1964 bis 30.10.2008; FNA: 9232-4 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 1
§ 2
§ 3
§ 3a

§ 1


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007

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§ 2


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007

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§ 3


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007

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§ 3a


§ 3a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007



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