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Artikel 11 - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2015.

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