Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)

V. v. 04.03.1970 BGBl. I S. 262; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.04.1970; FNA: 96-1-14 Luftverkehr
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Zweiter Abschnitt Technische Betriebsvorschriften
§ 11 (aufgehoben)
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 (aufgehoben)

Zweiter Abschnitt Technische Betriebsvorschriften

§ 11 (aufgehoben)


§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung V. v. 15. Februar 2013 BGBl. I S. 293 m.W.v. 1. März 2013

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§ 12 (aufgehoben)


§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung V. v. 15. Februar 2013 BGBl. I S. 293 m.W.v. 1. März 2013

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§ 13 (aufgehoben)


§ 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung V. v. 15. Februar 2013 BGBl. I S. 293 m.W.v. 1. März 2013



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