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§ 132 - Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 654; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-1 Beamte
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§ 132



(1) Die Vorschriften des § 128 Abs. 1 und 2 und des § 129 gelten entsprechend für die im Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen Versorgungsempfänger.

(2) In den Fällen des § 128 Abs. 3 bleiben die Ansprüche der im Zeitpunkt der Umbildung vorhandenen Versorgungsempfänger gegenüber der abgebenden Körperschaft bestehen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen des § 128 Abs. 4.

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Zitierungen von § 132 BRRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 132 BRRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 132 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 137 Abs. 1 des ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 128, 129, 130 Abs. 1, §§ 131 bis 133 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§§ 134 bis 136 ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 132 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 137 Abs. 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 132 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 137 Abs. 2 des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984, 2997; aufgehoben durch Artikel 13 Abs. 13 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
§ 1 LSVMÜG Übertritt des Personals
... des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen in entsprechender Anwendung des § 132 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes zum Spitzenverband der landwirtschaftlichen ...