§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 47 BeamtVG Übergangsgeld (vom 22.03.2012) ... 2 des Bundesbeamtengesetzes entlassen wird oder 2. ein Unterhaltsbeitrag nach § 15 bewilligt wird oder 3. die Beschäftigungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit ...
§ 63 BeamtVG Gleichstellungen (vom 01.07.2020) ... die Anwendung dieses Abschnitts gelten 1. ein Unterhaltsbeitrag nach § 15 als Ruhegehalt, 2. ein Unterhaltsbeitrag nach § 38 als Ruhegehalt, außer ...
§ 66 BeamtVG Beamte auf Zeit (vom 01.01.2020) ... (5) Wird ein Beamter auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit entlassen, gelten die §§ 15 und 26 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... bezieht, mit Ablauf des Tages vor dem Beginn der Rente, oder". 12. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 35 Satz 2 ... ersetzt. 13. § 15a Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) § 15 ist auf Beamtenverhältnisse auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion nicht ...
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
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