Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 18 im Titel AuslInvG

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Treffer im Text:

§ 8 Anwendungsbereich (2 Treffer)
... für den Veranlagungszeitraum 1982 anzuwenden. (2) § 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1214) ist auf Anteile an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1982 erworben ...

§ 1 Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in Gesellschaften, Betriebe oder Betriebstätten im Ausland


§ 2 Ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen


§ 3 Steuerfreie Rücklage für Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften


§ 4 (weggefallen)


§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen


§ 6 Gewerbesteuer


§ 7 Ermächtigung


§ 9 Anwendung im Land Berlin


§ 10 Inkrafttreten


Treffer in früheren Fassungen:

§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen , Fassung gültig bis 08.09.2015


§ 8 Anwendungsbereich (2 Treffer), Fassung gültig bis 25.12.2008
... für den Veranlagungszeitraum 1982 anzuwenden. (2) § 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1214) ist auf Anteile an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1982 erworben ...

§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen , Fassung gültig bis 08.11.2006


Titeltreffer:

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft (AuslInvG)
Artikel 2 G. v. 18.08.1969 BGBl. I S. 1211, 1214; zuletzt geändert durch Artikel 268 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474

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