§ 2 - Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

neugefasst durch B. v. 26.03.1997 BGBl. I S. 734; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Geltung ab 23.12.1995; FNA: 2330-30 Wohnungsbauwesen
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§ 2 Begünstigtes Objekt


§ 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden oder § 52 Abs. 15 Satz 2 oder 3 oder Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Nicht begünstigt sind auch eine Wohnung oder ein Anteil daran, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

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Zitierungen von § 2 EigZulG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EigZulG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EigZulG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 EigZulG Folgeobjekt
... (Folgeobjekt) beanspruchen. Das Folgeobjekt ist ein eigenständiges Objekt im Sinne des § 2. Der Förderzeitraum für das Folgeobjekt ist um die Kalenderjahre zu kürzen, in denen ...
§ 9 EigZulG Höhe der Eigenheimzulage
... Satz 3, höchstens um 256 Euro. Dies gilt nicht bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2. Bemessungsgrundlage sind 1. die Aufwendungen für den Einbau ... angeschafft hat. Dies gilt nicht bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2. Der Anspruchsberechtigte kann den Betrag nach Satz 1 nur in Anspruch nehmen, wenn er durch ...
§ 11 EigZulG Festsetzung der Eigenheimzulage
... der Eigenheimzulage ergibt. (3) Entfallen die Voraussetzungen nach den §§ 1, 2 , 4 und 6 während eines Jahres des Förderzeitraums und kann der Anspruchsberechtigte die ...
§ 19 EigZulG Anwendungsbereich (vom 24.07.2014)
... § 9 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3 ist erstmals auf Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2 anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Herstellung nach dem 31. Dezember 1996 ... und Erweiterungen oder angeschaffte Genossenschaftsanteile. (8) Die §§ 2 , 5 und 6 Abs. 3 sowie die §§ 7, 8, 9 und 11 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes ...


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