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Treffer im Text:

Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2 Satz 4 und den §§ 10a bis 10c und 11c)


Treffer in früheren Fassungen:

Anlage 5 (zu § 13 Abs. 3 Satz 2) Anforderungen an frisches Fleisch von erlegtem Haarwild, das in das Inland eingeführt wird , Fassung gültig bis 15.08.2007


Anlage 2a (zu den §§ 10a bis 10c und 11c) Hygienische Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Fleisch in zugelassenen Betrieben , Fassung gültig bis 15.08.2007


Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2 Satz 4 und den §§ 10a bis 10c und 11c) , Fassung gültig bis 15.08.2007


§ 18a Ordnungswidrigkeiten , Fassung gültig bis 15.08.2007


§ 17 Verbote und Beschränkungen , Fassung gültig bis 15.08.2007


§ 11c Betriebseigene Kontrollen und Nachweise , Fassung gültig bis 15.08.2007


§ 10c Beförderung von Fleisch , Fassung gültig bis 15.08.2007


§ 10b Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Fleisch in nicht nach § 6 Abs. 2 des Fleischhygienegesetzes zugelassenen Betrieben , Fassung gültig bis 15.08.2007


§ 10a Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Fleisch in zugelassenen Betrieben , Fassung gültig bis 15.08.2007



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