§ 41 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde


§ 41 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, seine Verwarnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und der jeweils gleichzeitige Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen schriftlich unter Angabe der begangenen Verkehrszuwiderhandlungen.

(2) Die Anordnung eines Verkehrsunterrichts nach § 48 der Straßenverkehrs-Ordnung bleibt unberührt.


Text in der Fassung des Artikels 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. November 2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348 m.W.v. 1. Mai 2014

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Frühere Fassungen von § 41 FeV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.11.2013 BGBl. I S. 3920

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 41 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 28.07.2021)
... (§ 2 Absatz 2) die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2 , Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) den Abstand (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 ... Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) den Abstand (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 ) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die ... 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 ) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2) das ... 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2 ) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9) die ... an Bahnübergängen (§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 ) das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen (§ 20 Absatz ... an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen (§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 ) die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines ... Absatz 1a) das Verhalten an Fußgängerüberwegen (§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 ) übermäßige Straßenbenutzung (§ 29) das ... sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 ) das Verhalten bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (§ 38 Absatz 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... (§ 2 Absatz 2) die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) den Abstand (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu ... 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) den Abstand (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)  ... 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2)  ... Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9)  ... (§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen (§ ... öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen (§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Verhalten an Fußgängerüberwegen (§ 26, Anlage 2 zu ... 1) das Verhalten an Fußgängerüberwegen (§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) übermäßige Straßenbenutzung (§ 29)  ... Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 2 9. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 24.04.2014)
... und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem". cc) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Maßnahmen der nach Landesrecht ... cc) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde". dd) Die ... mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen." 6. § 41 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...


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