§ 43 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes


§ 43 hat 2 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) 1Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Fahreignungsseminare auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen:

1.
das Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarerlaubnis

a)
Verkehrspädagogik nach § 46 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder

b)
Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes,

2.
das Vorliegen des Nachweises der Fortbildung nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes,

3.
die räumliche und sachliche Ausstattung,

4.
die Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften auf der Teilnehmerliste je Modul oder Sitzung und

5.
die anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Seminare, die Folgendes umfasst:

a)
für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme

aa)
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module,

bb)
die Anzahl der Teilnehmer,

cc)
die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren,

dd)
die eingesetzten Bausteine und Medien,

ee)
die Hausaufgaben und

ff)
die Seminarverträge,

b)
für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme

aa)
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen,

bb)
die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen,

cc)
die Funktionalität des Problemverhaltens,

dd)
die erarbeiteten Lösungsstrategien,

ee)
die persönlichen Stärken des Teilnehmers,

ff)
die Zielvereinbarungen und

gg)
den Seminarvertrag.

2Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen in die Überwachung einbeziehen.

(2) 1Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen:

1.
das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes,

2.
die Einhaltung des Ausbildungsprogramms nach § 47b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes,

3.
die Dokumentation der durchgeführten Einweisungslehrgänge, die Folgendes umfasst:

a)
die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte,

b)
die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer,

c)
die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden,

d)
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und

e)
die Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen.

2Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen in die Überwachung einbeziehen.


Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. Januar 2018 BGBl. I S. 2 m.W.v. 4. Januar 2018

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 43 FeV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.01.2018Artikel 4 Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 02.01.2018 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.11.2013 BGBl. I S. 3920
aktuellvor 01.05.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 43 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2920
Artikel 2 1. BKrFQVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 Personenbe- förderungsgesetz bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometern oder bei ...

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 4 PBefRMoG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 3 wird die Angabe „§§ 42 und 43" durch die Angabe „§§ 42, 43 und 44" ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 2 9. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 24.04.2014)
...  „§ 42 Fahreignungsseminar". ee) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Überwachung der Fahreignungsseminare ... ee) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach ... aufgehoben. d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2. 7. Die §§ 42 bis 44 werden wie folgt gefasst: „§ 42 Fahreignungsseminar (1) ... nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss von Sitzung 1 begonnen werden. § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach ...
Artikel 5 9. FeVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 4. In Nummer 214.6 wird in der Spalte „Gegenstand" die Angabe „§§ 36, 43 FeV" durch die Angabe „§ 36 FeV" ersetzt. 5. Nummer 215 wird durch ...
Artikel 10 9. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... jeweils in Verbindung mit § 33 des Fahrlehrergesetzes, bestimmt sich nach § 43 der Fahrerlaubnis-Verordnung." 4. § 15 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird zu § 43 wie folgt neu gefasst: „§ 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach ... 1. Die Inhaltsübersicht wird zu § 43 wie folgt neu gefasst: „ § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach ... 9" durch die Wörter „§ 16 Absatz 3 Satz 7 und 8" ersetzt. 4. § 43 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Kleinkrafträdern". b) Nach der Angabe zu § 43 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 43a Anforderungen an ... 2 werden die Wörter „Nummer 2, 2a und 3" gestrichen. 15. Nach § 43 wird folgender § 43a eingefügt: „§ 43a Anforderungen an ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 14a FahrlGDV Überwachung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 31a Absatz 7 des Fahrlehrergesetzes und des Einweisungslehrgangs nach § 31b Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes (vom 01.05.2014)
... jeweils in Verbindung mit § 33 des Fahrlehrergesetzes, bestimmt sich nach § 43 der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed