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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfter Betriebswirt-Master Professional Business Management-Fortbildungsverordnung - GepBetrWMAProBusManFV)

V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3079 (Nr. 64)
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 806-22-6-72 Berufliche Bildung

§ 5 Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten"



(1) 1Im Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Entscheidungsgrundlagen dazu zu erarbeiten, mit welchen Mitteln und Maßnahmen gesichert, neue Erfolgspotentiale erschlossen und Risikopotentiale verringert werden können. 2Dabei sind wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen genauso wie arbeitsmarktpolitische Entwicklungen zu erfassen und zu bewerten.

(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
eine von ethischen Grundsätzen geprägte Unternehmenspolitik formulieren,

2.
Grundsätze einer verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Unternehmensführung einhalten,

3.
aus dem Unternehmensleitbild Unternehmensziele ableiten,

4.
Maßstäbe und Standards als strategische Elemente für ein integriertes Managementsystem festlegen,

5.
Trends erkennen und in der Unternehmensstrategie berücksichtigen,

6.
Formen der Marktforschung anwenden und Marktanalysen entsprechend den Gegebenheiten des Unternehmens entwickeln, durchführen und die Ergebnisse nutzen,

7.
Compliance bei der Ausgestaltung der Strategiefelder berücksichtigen,

8.
aus der Unternehmensstrategie abgeleitetes Personalmanagement ausgestalten,

9.
Logistik als unterstützendes Element in der Unternehmensstrategie berücksichtigen.


§ 6 Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten"



(1) 1Im Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Unternehmensstrategien im nationalen und internationalen Zusammenhang regelnder und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu bewerten. 2Insbesondere sind hier rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen sowie kulturelle Besonderheiten bei Auslandsaktivitäten zu beachten sowie Entscheidungen der Finanzierung und Investition unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. 3Die Unternehmensführung ist so auszugestalten, dass sie den Grundsätzen eines verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Handelns entspricht.

(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
kulturelle, rechtliche und wirtschaftliche Besonderheiten bei der Umsetzung von Strategien auf Auslandsmärkten beachten,

2.
grundlegende Entscheidungen vorbereiten,

3.
Finanzierung und Liquidität im Hinblick auf strategische Entscheidungen sicherstellen,

4.
Möglichkeiten der Rechtsanwendung, insbesondere auch der Gestaltung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes, für strategische Entscheidungen aufzeigen und bewerten,

5.
Auswirkungen steuerlicher Regularien auf die Unternehmensstrategie aufzeigen und bewerten,

6.
Ergebnisse des Controllings für strategische Entscheidungen nutzen.


§ 7 Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren"



(1) 1Im Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unter den Einflüssen der nationalen und internationalen Märkte die Leistungsprozesse des Unternehmens so zu gestalten, dass diese der strategischen Ausrichtung des Unternehmens entsprechen. 2Insbesondere sollen dabei die entsprechenden Marketingstrategien und -instrumente ausgewählt und eingesetzt werden. 3Weiterhin sind Entscheidungen zu treffen entsprechend der Unternehmensstrategie im Hinblick auf die Unternehmensorganisation und das Management der Unternehmensprozesse mit besonderem Augenmerk auf Personalmanagement und -führung, Projektmanagement, internationaler Finanzierung der Leistungsprozesse und die Einflüsse der technologischen Entwicklungen.

(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
Marketingstrategien und Marketinginstrumente entsprechend den Anforderungen nationaler und internationaler Märkte entwickeln und einsetzen,

2.
Möglichkeiten der Finanzierung internationaler Geschäfte analysieren und passende Finanzierungsinstrumente einsetzen,

3.
Leistungsprozesse unter Beachtung der Einflüsse der nationalen und internationalen Märkte gestalten und organisieren,

4.
Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf das Unternehmen berücksichtigen und darauf bezogene Maßnahmen umsetzen,

5.
qualitatives und quantitatives Personalmanagement sowie Personalführung gestalten,

6.
im Rahmen des Projektmanagements Projekte planen, steuern und kontrollieren.


§ 8 Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten"



(1) 1Im Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die entsprechenden Handlungsfelder so zu gestalten, dass die Unternehmensorganisation nachhaltig dazu beiträgt, die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen. 2Dabei sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Personals, der Strukturen und der Prozesse auf Strategiekonformität zu überprüfen und notwendige Anpassungen abzuleiten und umzusetzen. 3Damit steht eine an strategischen Vorgaben und Rahmenbedingungen ausgerichtete Flexibilisierung der verschiedenen Ausprägungen der Unternehmensorganisation im Fokus dieses Handlungsbereichs.

(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
Beschlussvorlagen für strukturelle Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich des Standortes, vorbereiten,

2.
Maßnahmen der strategischen Personalressourcen- und Nachfolgeplanung steuern,

3.
Ausrichtung der Unternehmensorganisation an die Grundsätze einer verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswerts orientierten Unternehmensführung sicherstellen,

4.
Organisationsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung interkultureller und ethischer Aspekte ausrichten und überwachen.


§ 9 Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen"



(1) 1Im Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Managementaufgaben bei Unternehmensprozessen im Verständnis eines integrierten Managementsystems zur Einhaltung von Anforderungen, insbesondere von Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, in einer einheitlichen Struktur verantwortlich wahrzunehmen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. 2Dafür sind die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken zu beherrschen, dabei aber auch die strategischen Chancen für das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens, insbesondere durch Innovationsmanagement und modernes Informationsmanagement, zu nutzen.

(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
integrierte Managementsysteme ausgerichtet an den strategischen Vorgaben implementieren und weiterentwickeln,

2.
strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln,

3.
Informationssysteme an technologischen Entwicklungen ausrichten,

4.
Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln,

5.
Prozesse eines an ethischen Aspekten ausgerichteten Wertemanagements überwachen.