§ 55 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 55 BDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes ... Verfahren vor dem Verwaltungsgericht". f) Die Angaben zu den §§ 53 bis 55 werden wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen) § 54 ... „§ 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) ". g) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „§ ... seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden." 21. Die §§ 53 bis 55 werden aufgehoben. 22. § 58 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...
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