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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 56a im Titel FFG

Titeltreffer:

Filmförderungsgesetz (FFG) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2016)
neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) (Fassung gültig bis inkl. 30.09.2019)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 216; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 15 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
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