Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung (TestRegG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2255 (Nr. 67); Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 10
| |
Artikel 6 Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer
Artikel 7 Änderung der Kostenordnung
Artikel 8 Änderung des Bodensonderungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Hofraumverordnung

Artikel 6 Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 TVÜG

(gesamter Text siehe Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 7 Änderung der Kostenordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 KostO § 147

In § 147 Absatz 4 Nummer 6 der Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 78a Abs. 1" durch die Wörter „§ 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 8 Änderung des Bodensonderungsgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 BoSoG § 23 (neu)

Dem Bodensonderungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, wird folgender § 23 angefügt:

 
„§ 23 Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen zu regeln."

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 9 Änderung der Hofraumverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 HofV § 3

In § 3 Absatz 1 Satz 2 der Hofraumverordnung vom 24. September 1993 (BGBl. I S. 1658) wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2015" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed