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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 61a-61g im Titel

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Treffer im Text:

keine Treffer in der heute geltenden Fassung

Treffer in früheren Fassungen:

§ 61i Entfallen und Verringerung der EEG-Umlage bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten , Fassung gültig bis 01.01.2023


§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger , Fassung gültig bis 01.01.2023


§ 61i Entfallen und Verringerung der EEG-Umlage bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten , Fassung gültig bis 01.01.2021


§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger , Fassung gültig bis 01.01.2021


§ 104 Weitere Übergangsbestimmungen , Fassung gültig bis 01.01.2018


§ 61g Entfallen und Verringerung der EEG-Umlage bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten , Fassung gültig bis 01.01.2018


§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger , Fassung gültig bis 01.01.2018


§ 104 Weitere Übergangsbestimmungen , Fassung gültig bis 29.06.2018


§ 104 Weitere Übergangsbestimmungen , Fassung gültig bis 25.07.2017


§ 104 Weitere Übergangsbestimmungen , Fassung gültig bis 01.01.2017



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