§ 7 - Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

Artikel 1 V. v. 26.09.1994 BGBl. I S. 2750; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 2126-9-13-2 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 7 Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen


§ 7 hat 6 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

1Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber den Patientinnen und Patienten oder ihren Kostenträgern mit folgenden Entgelten abgerechnet:

1.
mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9),

2.
Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9),

3.
Ausbildungszuschlag (§ 17a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie § 33 Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes) und sonstige Zu- und Abschläge (§ 17d Absatz 2 Satz 4 und 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und Qualitätssicherungsabschläge nach § 8 Absatz 3),

4.
Entgelte für Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Entgelten erfasst werden (§ 6 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 3), und für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung (§ 6 Absatz 2),

5.
Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht in die Entgeltkataloge nach § 9 aufgenommen worden sind (§ 6 Absatz 4).

2Mit diesen Entgelten werden alle für die Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet. 3Darüber hinaus werden folgende Zuschläge abgerechnet:

1.
der DRG-Systemzuschlag nach § 17b Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes,

2.
der Systemzuschlag für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach § 91 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 139c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und

3.
der Telematikzuschlag nach § § 377 Absatz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.


Text in der Fassung des Artikels 3 Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) G. v. 14. Oktober 2020 BGBl. I S. 2115 m.W.v. 20. Oktober 2020

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Frühere Fassungen von § 7 BPflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.10.2020Artikel 3 Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
vom 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 2 Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
vom 13.07.2020 BGBl. I S. 1692
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 6b Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
vom 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1613
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 4 Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 534
aktuellvor 25.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 7 BPflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BPflV Vereinbarung eines Gesamtbetrags (vom 20.07.2021)
... die nach § 11 Absatz 4 vorzulegenden Nachweise über Art und Anzahl der Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 nur verwendet werden, um den krankenhausindividuellen Basisentgeltwert nach den Vorgaben des ... Ausgliederung oder Wiedereingliederung von a) sonstigen Zu- und Abschlägen nach § 7 Satz 1 Nummer 3 , b) Kosten für Leistungen, die im Vereinbarungszeitraum erstmals im Rahmen von ... Gesamtbetrag ist sachgerecht aufzuteilen auf 1. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 (Erlösbudget), einschließlich noch nicht ausgegliederter sonstiger Zu- und ... einschließlich noch nicht ausgegliederter sonstiger Zu- und Abschläge nach § 7 Satz 1 Nummer 3 ; das Erlösbudget umfasst auch die effektiven Bewertungsrelationen, 2. Erlöse ... umfasst auch die effektiven Bewertungsrelationen, 2. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 4 (Erlössumme). Der Gesamtbetrag und das Erlösbudget nach Satz 4 ... 3 Satz 5 gilt insoweit nicht. (5) Für die Abrechnung der Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 ist ein krankenhausindividueller Basisentgeltwert zu ermitteln. Dazu wird von dem ... die Summe der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 von dem veränderten Gesamtbetrag nach Absatz 2 Satz 5 oder Absatz 3 Satz 12 ab, so werden die ... bestätigte Aufstellung über die Erlöse des Krankenhauses aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 vorzulegen. (8) Auf Verlangen des Krankenhauses werden Leistungen für ...
§ 5 BPflV Vereinbarung von Zu- und Abschlägen (vom 20.07.2021)
... Dienste bereitstellt. Zu- und Abschläge nach den Absätzen 3 bis 5 und nach § 7 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 sind bei der Berechnung des Abschlags nicht zu berücksichtigen. Das Nähere zur ...
§ 6 BPflV Vereinbarung sonstiger Entgelte (vom 20.07.2021)
... strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung, die nicht bereits mit den Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 sachgerecht vergütet werden, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- ...
§ 8 BPflV Berechnung der Entgelte (vom 20.07.2021)
... Studie behandelt werden, sind die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach § 7 zu berechnen; dies gilt auch bei klinischen Studien mit Arzneimitteln. Die Entgelte ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
§ 17 KHEntgG Wahlleistungen (vom 27.07.2023)
... gilt, müssen die Wahlleistungsentgelte mindestens die dafür nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4, 5 und 7 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung abzuziehenden Kosten ...
§ 19 KHEntgG Kostenerstattung der Ärzte (vom 01.01.2013)
... bestimmt ist, verpflichtet, dem Krankenhaus die auf diese Wahlleistungen entfallenden, nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ... von Satz 1 verpflichtet, dem Krankenhaus die auf diese Wahlleistungen entfallenden, nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychVVG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... bestätigte Aufstellung über die Erlöse des Krankenhauses aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 vorzulegen." 5. § 4 wird wie folgt gefasst:  ... Besonderheiten in der Leistungserbringung, die nicht bereits mit den Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 sachgerecht vergütet werden, vereinbaren die Vertragsparteien ... nach § 3 Absatz 2 oder Absatz 3 eine Erlössumme zu bilden." 7. § 7 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:  ...

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
Artikel 4 KHRG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Falle der Nichteinigung entscheidet die Schiedsstelle nach § 19." 3. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wird aufgehoben. 4. § 8 wird wie folgt geändert:  ...

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 7 KHZG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... digitalen Dienste bereitstellt. Zu- und Abschläge nach den Absätzen 3 bis 5 und nach § 7 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 sind bei der Berechnung des Abschlags nicht zu berücksichtigen. Das Nähere zur Umsetzung ...

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 3 PDSG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... gilt § 5 Absatz 3g des Krankenhausentgeltgesetzes entsprechend." 2. In § 7 Satz 3 Nummer 3 werden die Wörter „291a Absatz 7a Satz 1 und 2" durch die Wörter ...

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 6b PflBRefG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
...  § 7 Satz 1 Nummer 3 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. ...

Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychEntgG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... sonstiger Entgelte Dritter Abschnitt Entgeltarten und Abrechnung § 7 Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen § 8 Berechnung der ... nach § 11 Absatz 4 vorzulegenden Nachweise über Art und Anzahl der Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 nur verwendet werden, um den krankenhausindividuellen Basisentgeltwert nach ... oder Wiedereingliederung von a) sonstigen Zu- und Abschlägen nach § 7 Satz 1 Nummer 3, b) Kosten für Leistungen, die im Vereinbarungszeitraum erstmals ... ist sachgerecht aufzuteilen auf 1. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 (Erlösbudget), einschließlich noch nicht ausgegliederter ... einschließlich noch nicht ausgegliederter sonstiger Zu- und Abschläge nach § 7 Satz 1 Nummer 3; das Erlösbudget umfasst auch die effektiven Bewertungsrelationen,  ... auch die effektiven Bewertungsrelationen, 2. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 4 (Erlössumme nach § 6 Absatz 3). Der Gesamtbetrag und das ... Ausgleich durchzuführen. (3) Für die Abrechnung der Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 sind für die Jahre 2013 bis 2016 krankenhausindividuelle Basisentgeltwerte zu ... der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 von dem veränderten Gesamtbetrag nach Absatz 2 Satz 5 ab, so werden ... 3. erhöht um die voraussichtlichen Erlöse aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2, soweit bisher nach § 6 Absatz 2 vergütete Leistungen in das ... oder Wiedereingliederung von a) sonstigen Zu- und Abschlägen nach § 7 Satz 1 Nummer 3, b) Erlösen für Leistungen nach § 6 Absatz 1,  ... und deshalb mit folgendem Anteil der Entgelthöhe, die sich bei Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 unter Anwendung des Landesbasisentgeltwerts ergibt, im Ausgangswert ... vereinbart, indem Art und Menge der voraussichtlich zu erbringenden Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 mit dem jeweiligen Landesbasisentgeltwert nach § 10 bewertet werden und die ... der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus den Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ab, so werden die Mehr- oder Mindererlöse wie folgt ausgeglichen: ... 7. Nach der Überschrift des Dritten Abschnitts werden die §§ 7 und 8 wie folgt gefasst: „§ 7 Entgelte für allgemeine ... Dritten Abschnitts werden die §§ 7 und 8 wie folgt gefasst: „§ 7 Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen Die allgemeinen ... Studie behandelt werden, sind die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach § 7 zu berechnen; dies gilt auch bei klinischen Studien mit Arzneimitteln. Die Entgelte dürfen ... seine Verpflichtungen zur Qualitätssicherung nicht ein, so sind von den Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 Abschläge nach § 137 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches ... der effektiven Bewertungsrelationen und der Summe der Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1, und schätzen auf dieser Grundlage die voraussichtliche Entwicklung im ... in Höhe des geschätzten Anteils der variablen Kosten an den mit Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 bewerteten Leistungen, 4. die Ausgabenentwicklung insgesamt bei den ... nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 überschreiten; dabei werden die Zuschläge nach § 7 Satz 1 Nummer 3 nicht einbezogen, 5. mindernd die Summe der Erlöse, die ... nicht budgetmindernd wirksam wird, sowie die Summe der sonstigen Zuschläge nach § 7 Satz 1 Nummer 3, soweit die Leistungen bislang durch den Basisentgeltwert finanziert worden ... worden sind, 6. erhöhend die Summe der sonstigen Abschläge nach § 7 Satz 1 Nummer 3, soweit die Leistungen bislang durch den Basisentgeltwert finanziert worden ...
Artikel 6 PsychEntgG Änderung der Abgrenzungsverordnung
... eingefügt. 2. In § 4 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 zweiter Satzteil der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter ...

Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
V. v. 13.07.2020 BGBl. I S. 1692
Artikel 2 DIMDI-AMVuaÄndV Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Anforderung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus." 2. In § 7 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 8 Absatz 4" durch die Angabe „§ 8 Absatz 3" ...


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