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Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk (Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung - KlaCbMstrV)

V. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2842 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.04.2020; FNA: 7110-3-202 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"



(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Klavier- und Cembalobauer-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, musiktheoretische, physikalische, fertigungstechnische und kommunikationstheoretische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere

a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,

b)
Verfahren zur Analyse der Eigenschaften von besaiteten Tasteninstrumenten und deren Umgebungsbedingungen erläutern und bewerten und fehlerhafte Vorleistungen erkennen,

c)
Vorgehensweise zur Durchführung von Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten beschreiben und Messergebnisse beurteilen,

d)
Schäden und Fehler an besaiteten Tasteninstrumenten erkennen sowie mögliche Ursachen identifizieren,

e)
historische Bauweisen und Baustile erläutern und Instrumente Epochen zuordnen sowie

f)
Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,

2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere

a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Werkzeugen, Maschinen und Personal, auch unter Berücksichtigung akustischer Eigenschaften von Materialien, Umgebungsbedingungen und Einsatzzweck eines Instruments und einzusetzender Verfahren, entwickeln, erläutern und begründen,

b)
Sicherheits-, Gesundheits-, Haftungs- und Umweltrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,

c)
Skizzen und Konstruktionen für Bauteile von besaiteten Tasteninstrumenten, insbesondere für Korpusse, akustische Anlagen und Spielwerke unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren und zur Bauteildimensionierung Berechnungen unter Berücksichtigung von akustischen Eigenschaften durchführen,

d)
Einsatzmöglichkeiten von elektrischen und elektronischen Zusatzeinrichtungen erläutern und bewerten,

e)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten und

f)
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, klangliche Gesichtspunkte und bauartbedingte Eigenschaften erläutern und abwägen sowie dafür eine Lösung auswählen und die Auswahl begründen sowie

3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen mit Kunden vereinbaren, hierzu zählen insbesondere

a)
Personal-, Material- und Maschinenaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,

c)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

d)
Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und

e)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.


§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben"



(1) 1Im Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. 2Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, musiktheoretische, physikalische und fertigungstechnische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
die Leistungserbringung vorbereiten, hierzu zählen insbesondere

a)
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen und dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Instandhaltungs- und Herstellungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Werkzeugen und Maschinen planen,

b)
mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und Zulieferern, in Planungen einbeziehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,

c)
Handhabungshinweise und Produktinformationen für mechanische, elektrische und elektronische Bauteile leistungsbezogen auswerten und erläutern,

d)
Arbeitspläne, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Montageanweisungen erarbeiten, bewerten und korrigieren sowie

e)
vorbereitende Messungen durchführen,

2.
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere

a)
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,

b)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und Folgen ableiten,

c)
Fehler und Mängel in der Leistungserbringung erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten,

d)
Vorgehensweise zur Instandhaltung und Herstellung von Bauteilen, insbesondere durch Sägen, Bohren, Stemmen, Fräsen und Biegen auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten,

e)
Vorgehensweise zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen, insbesondere Furnieren, Schleifen und Polieren beschreiben und auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten,

f)
Vorgehensweise zur Herstellung von Verbindungen, insbesondere durch Schrauben, Stiften, Dübeln, Leimen und Kleben, mit ihren Auswirkungen auf das Klangverhalten beschreiben, auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten sowie

g)
Stimm-, Regulierungs- und Intonationsverfahren in Abhängigkeit von Materialeigenschaften, Bauweisen und Nutzungsgrad beschreiben, auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten, sowie

3.
die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere

a)
Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,

b)
Leistungen dokumentieren,

c)
Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,

d)
Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen erläutern und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung informieren,

e)
Leistungen abrechnen,

f)
auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,

g)
Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie Lösungen für Reklamationen und Kundeneinwände unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte erarbeiten und erläutern sowie

h)
Serviceleistungen erläutern und bewerten.


§ 11 Handlungsfeld „Einen Klavier- und Cembalobauer-Betrieb führen und organisieren"



(1) 1Im Handlungsfeld „Einen Klavier- und Cembalobauer-Betrieb führen und organisieren" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Klavier- und Cembalobauer-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. 2Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Einen Klavier- und Cembalobauer-Betrieb führen und organisieren" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere

a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,

c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,

d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten,

e)
Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen und

f)
Angebote für standardisierbare Leistungen zur Wartung und Pflege besaiteter Tasteninstrumenten erstellen,

2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere

a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,

b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,

c)
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie

d)
informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten,

3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere

a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,

b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,

c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,

d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten sowie

e)
Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten erläutern,

4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere

a)
Einsatz von Personal disponieren,

b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,

c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,

d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln und

e)
Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk, planen sowie

5.
Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere

a)
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,

b)
Ausstattung der Werkstatt, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes, planen und begründen,

c)
Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz planen und begründen,

d)
Instandhaltung von Werkzeugen und Maschinen planen sowie

e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen und Maschinen.