Artikel 3 - Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (2. VerkehrStÄndG)

G. v. 08.06.2015 BGBl. I S. 901 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
Geltung ab 12.06.2015, abweichend siehe Artikel 3
| |

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Juni 2015.


Text in der Fassung des Artikels 2 Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes G. v. 16. Oktober 2020 BGBl. I S. 2184 m.W.v. 23. Oktober 2020

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Artikel 3 2. VerkehrStÄndG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.10.2020Artikel 2 Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
vom 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
aktuell vorher 10.06.2017Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
vom 06.06.2017 BGBl. I S. 1491
aktuellvor 10.06.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 2. VerkehrStÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. VerkehrStÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. VerkehrStÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1491
Artikel 1 6. KraftStGÄndG Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
... geändert: 1. Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a wird aufgehoben. 2. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „Artikel 1 Nummer 7" die Angabe „Buchstabe b" ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
Artikel 2 7. KraftStGÄndG Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
... 7 Buchstabe b wird aufgehoben. b) Nummer 12 Buchstabe f wird aufgehoben. 2. Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed