Artikel 4 - Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGBVIIÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nummer 1 und 6 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.



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