Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864 (Nr. 63); Geltung ab 15.12.2010
| |
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
Artikel 3 Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit

Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 StAngRegG

(102-5)

Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit


Artikel 3 wird in 6 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 2. StAngRegG

(102-6)

Das Zweite Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 9 § 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. Juli 1979 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, wird aufgehoben.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed